Cookie-Richtlinie
Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2026 · Entwurf zur rechtlichen Prüfung — noch nicht in Kraft
Entwurf nach dem Opt-in-Regime (ePrivacy). Keine Rechtsberatung. Tabelle mit den tatsächlich eingesetzten Tools synchron halten.
1. Was Cookies sind
Cookies und ähnliche Technologien (localStorage, SDK-Kennungen, Pixel) speichern oder lesen Informationen auf Ihrem Gerät. Einige sind für den Betrieb nötig; andere setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein.
2. Einwilligung
Essenzielle Cookies laufen automatisch, da der Dienst ohne sie nicht funktioniert. Alle übrigen Kategorien — funktional, Statistik/Analyse, Marketing — laufen erst nach Ihrer vorherigen aktiven Einwilligung (Opt-in) über das Cookie-Banner. Änderung/Widerruf jederzeit unter Cookie-Einstellungen. Bloße Browser-Voreinstellungen sind keine Einwilligung.
3. Kategorien und eingesetzte Tools
| Kategorie | Einwilligung? | Zweck | Tools (Beispiele) | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Essenziell | Nein — immer | Login/Sitzung, Sicherheit, Speichern der Einwilligung | Supabase Auth-/Sitzungstoken (sb-…); Einwilligungsspeicher (gh-consent); Sprachpräferenz (gh-lang) | Sitzung (Auth-Token) / 12 Monate (Einwilligung, Sprache) |
| Funktional | Opt-in | Präferenzen (z. B. Sprache) | derzeit nicht in Verwendung | — |
| Statistik | Opt-in | Nutzungsmessung zur Verbesserung | derzeit nicht in Verwendung | ≤ 13 Monate |
| Marketing | Opt-in | Werbemessung/-begrenzung, Remarketing | derzeit nicht in Verwendung | ≤ 13 Monate |
*Gardlio nutzt zum Start ausschließlich essenzielle Cookies; funktionale, Statistik- und Marketing-Tools werden derzeit nicht eingesetzt. Der Einwilligungsrahmen ist bereits vorbereitet, sobald Analyse-Tools ergänzt werden.*
4. Cookies verwalten
Einstellungen unter Cookie-Einstellungen oder im Browser. Das Blockieren essenzieller Cookies kann den Dienst beeinträchtigen.
Anhang — ePrivacy-Umsetzung
| Vorschrift | Hinweis | |
|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | TDDDG § 25 (ehem. TTDSG) | Vorherige Einwilligung für nicht-essenziellen Zugriff |
| 🇦🇹 Österreich | TKG § 165 | Vorherige Einwilligung für nicht-essenziellen Zugriff |
| 🇨🇿 Tschechien | Gesetz über elektronische Kommunikation § 89(3) | Opt-in seit 1.1.2022 |
| 🇵🇱 Polen | Prawo Komunikacji Elektronicznej, Art. 399 & 402 | In Kraft seit 10.11.2024; Einwilligung = DSGVO-Standard, Browser-Voreinstellung ist keine Einwilligung |